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07 - Datenschutz-Folgenabschätzung

Info Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung? Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein spezielles Instrument zur Beschreibung, Bewertung und Eindämmung von Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Per- sonen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSFA ist durchzuführen, wenn die Form der Verarbeitung, insbesondere bei der Verwen- dung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verar- beitung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat. Sie befasst sich insbesondere mit Abhilfemaß- nahmen, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und die Einhaltung der Verord- nung nachgewiesen werden kann (Art. 35 Abs. 1, 7 DS-GVO sowie ErwGr. 84, 90). Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen? Ob eine DSFA durchzuführen ist, ergibt sich aus einer Abschätzung der Risiken der Verarbeitungs- vorgänge („Schwellwertanalyse“). Ergibt diese ein voraussichtlich hohes Risiko, dann ist eine DSFA durchzuführen. Wird festgestellt, dass der Verarbei- tungsvorgang kein hohes Risiko aufweist, dann ist eine DSFA nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Entscheidung über die Durchführung oder Nichtdurchführung der DSFA mit Angabe der maß- geblichen Gründe für den konkreten Verarbeitungs- vorgang schriftlich zu dokumentieren.

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Prozess - Datenschutz-Folgenabschätzung Quickstart

  1. Verarbeitungstätigkeit erfassen
  2. Schwellenwertanalyse durchführen
  3. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Änderungshistorie

Datum Autor Änderung
2026-02-15 Visitrans Execute SPEC-02: YAML frontmatter for 646 files, link conversion, validation
2026-02-14 Visitrans Execute SPEC-01: Bulk-Export 646 Confluence pages to Obsidian vault