Jahresberichte¶
Gemäß § 38 Abs. 1 S. 7 BDSG müssen Datenschutzaufsichtsbehörden alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, was für betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht gilt.
Gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO sind Unternehmen allerdings verpflichtet, die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegten Grundsätze für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung nachzuweisen. Diese Grundsätze umfassen insbesondere Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit.
Ein regelmäßiger Tätigkeitsbericht der/ des Datenschutzbeauftragten ist eine entscheidende Unterstützung, um dieser umfassenden Rechenschaftspflicht nachzukommen.
Da keine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte den Bericht frei gestalten. Ein jährlicher Bericht bietet sich an und sollte der Geschäftsführung vorgelegt werden.
Übersicht der Jahresberichte¶
LIST
FROM "ISDS2/01 - DSMS Organisation"
SORT file.name ASC
Änderungshistorie¶
| Datum | Autor | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-02-15 | Visitrans | Execute SPEC-03: Plugins, templates, dashboards, placeholder replacement |
| 2026-02-15 | Visitrans | Execute SPEC-02: YAML frontmatter for 646 files, link conversion, validation |
| 2026-02-14 | Visitrans | Execute SPEC-01: Bulk-Export 646 Confluence pages to Obsidian vault |