Meldung einer/s Datenschutzbeauftragten¶
Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten der Kontaktdaten des DSB
Die Kontaktdaten des DSB sind nach Art. 37 Abs. 7DS-GVO zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Aufsichtsbehörden stellen den mitteilungspflichtigen Stellen ein Formular zur Mitteilung der Kontaktdaten des DSB zur Verfügung.Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist am Datum einfügen erfolgt.
Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde bzgl. der Meldung kann hier hinterlegt werden.
Änderungshistorie¶
| Datum | Autor | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-02-15 | Visitrans | Execute SPEC-02: YAML frontmatter for 646 files, link conversion, validation |
| 2026-02-14 | Visitrans | Execute SPEC-01: Bulk-Export 646 Confluence pages to Obsidian vault |