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Meldung einer/s Datenschutzbeauftragten

Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten der Kontaktdaten des DSB Die Kontaktdaten des DSB sind nach Art. 37 Abs. 7DS-GVO zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Aufsichtsbehörden stellen den mitteilungspflichtigen Stellen ein Formular zur Mitteilung der Kontaktdaten des DSB zur Verfügung.

Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist am Datum einfügen erfolgt.

Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde bzgl. der Meldung kann hier hinterlegt werden.


Änderungshistorie

Datum Autor Änderung
2026-02-15 Visitrans Execute SPEC-02: YAML frontmatter for 646 files, link conversion, validation
2026-02-14 Visitrans Execute SPEC-01: Bulk-Export 646 Confluence pages to Obsidian vault